Von Uschi Müller (von http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20030130/b_5.phtml
)
Postident bietet die Möglichkeit, die Identität einer
Person festzustellen, die per Post Verträge, Ausweise oder
zum Beispiel Bankkarten zugeschickt bekommt. Die Unterschrift wird
in der Regel mit der im Personalausweis verglichen. Die Daten werden überprüft
und aufgenommen. Eigentlich soll dieses Verfahren vor Betrug schützen,
allerdings sind den Verbraucherschützern schon Fälle
bekannt, in denen per Postident unlautere Vertragsunterlagen zugesandt
wurden. Viele Postkunden kennen das Verfahren noch nicht und glauben,
sie würden mit ihrer Unterschrift lediglich die Abholung der
Unterlagen bestätigen. In Wirklichkeit kommt mit der Unterschrift
ein Vertrag zustande.
In dem geschilderten Beispiel hatte ein ServiceZeit Geld-Zuschauer
auf diese Weise einen Preselect-Vertrag mit Arcor geschlossen.
Bemerkt hatte er dies erst mit der ersten Rechnung, so dass das
zweiwöchige Widerrufsrecht verstrichen war. Der in der Postfiliale
unterschriebene Vertrag lag ihm nicht vor. Er wurde von der Post
zurück an den Absender geschickt. Als der Kunde bei Arcor
anrief, um den angeblich „geschlossenen Vertrag“ einzusehen,
wurde er nach eigenen Angaben „unfreundlich“ behandelt.
Erst nach mehreren Gesprächen und hartnäckigem Insistieren
bekam er das Dokument und war erstaunt. Man verwies auf seine Unterschrift
und wollte ihn nicht aus dem Vertrag lassen.
Nachdem der WDR sich eingeschaltet hatte, löste Arcor den
Vertrag aus Kulanz wieder auf. Arcor selbst sind keine weiteren
Beschwerden außer der geschilderten bekannt. Die Verbraucher-Zentrale
NRW bestätigt jedoch, dass viele Telefonanbieter zum Beispiel
per postident, Telefonwerbung und Vertreterwerbung an der Haustür
Verträge auf unlautere Weise einheimsen.
Arcor-Kunde per Postident; Rechte WDR (Standbild)
Wer auf diesem Weg bei der Telekom kündigt, hat es übrigens
schwer, in den alten Vertrag zurückzukommen. Wer aber eidesstattlich
versichert, dass er aus „Unwissenheit“ einen Vertrag
mit einer anderen Telefonfirma geschlossen hat, der kann in seinen „alten
Telekomvertrag“ zurück.