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Arcor-Kunde per Postident

Von Uschi Müller (von http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20030130/b_5.phtml )

Postident bietet die Möglichkeit, die Identität einer Person festzustellen, die per Post Verträge, Ausweise oder zum Beispiel Bankkarten zugeschickt bekommt. Die Unterschrift wird in der Regel mit der im Personalausweis verglichen. Die Daten werden überprüft und aufgenommen. Eigentlich soll dieses Verfahren vor Betrug schützen, allerdings sind den Verbraucherschützern schon Fälle bekannt, in denen per Postident unlautere Vertragsunterlagen zugesandt wurden. Viele Postkunden kennen das Verfahren noch nicht und glauben, sie würden mit ihrer Unterschrift lediglich die Abholung der Unterlagen bestätigen. In Wirklichkeit kommt mit der Unterschrift ein Vertrag zustande.

In dem geschilderten Beispiel hatte ein ServiceZeit Geld-Zuschauer auf diese Weise einen Preselect-Vertrag mit Arcor geschlossen. Bemerkt hatte er dies erst mit der ersten Rechnung, so dass das zweiwöchige Widerrufsrecht verstrichen war. Der in der Postfiliale unterschriebene Vertrag lag ihm nicht vor. Er wurde von der Post zurück an den Absender geschickt. Als der Kunde bei Arcor anrief, um den angeblich „geschlossenen Vertrag“ einzusehen, wurde er nach eigenen Angaben „unfreundlich“ behandelt. Erst nach mehreren Gesprächen und hartnäckigem Insistieren bekam er das Dokument und war erstaunt. Man verwies auf seine Unterschrift und wollte ihn nicht aus dem Vertrag lassen.

Nachdem der WDR sich eingeschaltet hatte, löste Arcor den Vertrag aus Kulanz wieder auf. Arcor selbst sind keine weiteren Beschwerden außer der geschilderten bekannt. Die Verbraucher-Zentrale NRW bestätigt jedoch, dass viele Telefonanbieter zum Beispiel per postident, Telefonwerbung und Vertreterwerbung an der Haustür Verträge auf unlautere Weise einheimsen.
Arcor-Kunde per Postident; Rechte WDR (Standbild)

Wer auf diesem Weg bei der Telekom kündigt, hat es übrigens schwer, in den alten Vertrag zurückzukommen. Wer aber eidesstattlich versichert, dass er aus „Unwissenheit“ einen Vertrag mit einer anderen Telefonfirma geschlossen hat, der kann in seinen „alten Telekomvertrag“ zurück.